ARB Fitness Personal Training: Dein Personal Trainer im Kanton Zug

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alle Dienstleistungen von ARB Fitness GmbH unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.

Leistungsgegenstand

  • ARB Fitness GmbH verpflichtet sich, dem Kunden eine zielgerichtete und individuelle Trainings- und Gesundheitsbetreuung anzubieten.
  • Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
  • Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als vertragliche Vereinbarung im Sinne des Obligationenrechts.

Allgemeines

  • Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung 55min.
  • Wir bitten Sie pünktlich zu erscheinen, um ein effizientes und effektives Training zur Erreichung Ihrer individuellen Zielsetzungen garantieren zu können (und da es auf Kosten Ihrer Zeit geht).

Haftung

  • Die ARB Fitness GmbH erbringt die vereinbarte Leistung mit der nötigen Sorgfalt und haftet für Schäden des Kunden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch ARB Fitness GmbH haben. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Die ARB Fitness GmbH haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

Preise und Zahlungsbedingungen

  • Die Abonnemente können in monatlichen Teilzahlungen oder gleich vollumfänglich beglichen werden.
  • Die Rechnungsstellung der gebuchten Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Der geschuldete Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, Bar oder per Banküberweisung zu begleichen.
  • Monatliche Zahlungen werden grundsätzlich zum Monatsende gemacht.
  • Es gelten Preise auf der Preisliste, sie verstehen sich exklusiv Spesen (Fahrtkosten nach Zeitaufwand mit Stundenansatz 180.-).

Eingangscheck

  • Der Eingangscheck bildet das grundlegende Assessment, welches jeder Kunde zu durchlaufen hat. Damit Gesundheitsstatus eingeschätzt werden kann und mit dem Trainingsumfang und dem Abonnement mit dem Kunden gemacht werden kann. Zur Absicherung der ARB Fitness GmbH ist dies obligatorisch.
  • Der Eingangscheck dauert 60min und kostet CHF 180.  Beim Abschluss eines Abos von mindestens 3 Monaten wird dir der Betrag gutgeschrieben.
  • Sämtliche Fragen hat der Kunde wahrheitsgetreu zu beantworten.

Versicherung/Haftung

  • Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. ARB Fitness GmbH lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Krankheiten ab.

Einzelheiten zu Trainings- oder Beratungsterminen

  • Dienstleistungen können nur durch die Kundin/den Kunden selbst in Anspruch genommen werden.
  • Termine werden jeweils mündlich oder schriftlich vereinbart.
  • Dienstleistungen sind innerhalb der vorgegebenen Zeit einzulösen. Für nicht beanspruchte Dienstleistungen besteht kein Anrecht auf Rückvergütung bzw. Reduktion.

Verhinderung im Personal Training

  • Im Verhinderungsfall hat die Kundin/der Kunde den Personal Trainer schnellstmöglich, mindestens jedoch 24 Stunden vor Trainings- oder Beratungstermin, zu informieren. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Mitteilung wird der Trainings- oder Beratungstermin voll berechnet. Ausnahmen sind Notfälle.
  • Im Verhinderungsfall des Personal Trainers wird der Trainings- oder Beratungstermin nachgeholt. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
  • Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) verspätet erfolgen, zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit nach Absprache verschoben. Die Entscheidung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen. Bei selbst verschuldeten Verspätungen kann die gebuchte Trainingszeit nicht verlängert werden.

Kleingruppen Personal Training

  • Mindestdauer des Abonnements ist zu Beginn 3 Monate, anschliessend kann der Kunde frei wählen zwischen 1, 2, 3, 6 oder 12 Monatsabonnementen.
  • Das Abonnement wird im Regelfall monatlich abgerechnet, kann aber auch gleich für mehrere Monate bezahlt werden.
  • Trainingszeiten und Preisstruktur sind auf der Homepage zu finden.
  • Es werden keine Abwesenheiten oder verpasste Termine an das Abo angerechnet.
  • Im Verhinderungsfall hat die Kundin/der Kunde den Trainer schnellstmöglich, mindestens jedoch 24 Stunden vor Trainingstermin, zu informieren. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Mitteilung wird der Trainingstermin voll berechnet. Davon ausgenommen sind Unfall oder Todesfall der Familie.
  • Ferien sind bereits im Kleingruppentraining eingerechnet.
  • Die Laufzeiten des Kleingruppen-Trainings sind fix.
  • Bei Krankheit oder Unfall kann gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses das Abonnement unterbrochen und entsprechend verlängert werden.
  • Sämtliche Coaches von ARB Fitness GmbH können die Kleingruppe leiten.

Zusatzleistungen

  • Bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einem Fitness-Club oder in einer sonstig bestimmten Trainingsanlage, sind dadurch verursachte Kosten, insbesondere Eintritt für den Kunden und den Personal Trainer ins Fitnesscenter oder für Platzmieten von dem Kunden zu tragen.
  • Kosten werden, sofern sie nicht auf der Preisliste aufgeführt sind, mündlich vereinbart.

Diverses

  • Kann ein Abonnement nicht mehr benutzt werden (Krankheit oder Unfall), so kann die Dienstleistung, nach Vorweisung eines entsprechenden Arztzeugnisses, zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Nach Absprache können die Trainings auch an eine andere Person übertragen werden. Es werden keine Trainings zurückerstattet.
  • Der Trainer macht Filme und Fotos für Social Media, falls dies nicht erwünscht ist, kann man dies dem/der Trainer/in mitteilen. Wir nehmen gerne Rücksicht.

Datenschutz und Geheimhaltung

  • Sämtliche erhobenen Kundendaten werden unabhängig von einer möglichen Auflösung des Vertragsverhältnisses jederzeit streng vertraulich behandelt und nur nach der ausdrücklichen Einwilligung der Kundin/des Kunden an Dritte weitergegeben. . Davon ausgenommen sind die Vorher/Nachher-Bilder, welche nach Kunden Rücksprache anonymisiert für Werbezwecke verwendet werden können.
  • Die ARB Fitness GmbH hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung

  • Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung. 
  • Bei Nichteinlösen der bezahlten Trainingsstunden verfällt das Abo und somit der Anspruch auf die Dienstleistung, sofern der/die Vertragsnehmer/Vertragsnehmer keinen glaubhaft begründeten und schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit stellt. 

Sonstige Vereinbarungen

  • Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Leistungen als verbindlich an,  sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel inkl. Telefon oder E-Mail.
  • Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

Einverständniserklärung

  • Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Trainers erklärt sich der Kunde mit den vorstehenden AGBs vollumfänglich einverstanden.

Schlussbestimmungen

  • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  •  Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  • Als Gerichtsstand wird Zug vereinbart. Es gilt Schweizerisches Recht.

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